Gemeinsam für Gutes Vol. 2

Nach dem großen Erfolg der ersten Kampagne im vergangenen Jahr geht die gemeinsame Aktion der »Bürgerstiftung Elmshorn« und des Stadtblogs »Wir sind Elmshorn« in die zweite Runde. Unter dem Motto »GEMEINSAM FÜR GUTES VOL.2« werden auch 2025 wiedergemeinnützige Projekte gesucht, die in Elmshorn und Umgebung unterstützt werden sollen. Insgesamt30.000 € stehen zur Förderung bereit.

Die Bürgerstiftung Elmshorn engagiert sich seit Jahren für die Förderung von sozialen, kulturellen, bildungs- und umweltbezogenen Projekten aus der Krückaustadt, die mit den zehn Stiftungszwecken harmonieren. Die Kampagne läuft o.bis zum 15. Juni, ab dem 3. März wird bereits über erste Vorschläge beraten und entschieden. Die Bewerbung erfolgt über Instagram oder Facebook beim Stadtblog »@wir.sind.elmshorn«. Oder hier:
https://form.jotform.com/Medienkapitaen/GfG2?fbclid=PAZXh0bgNhZW0CMTEAAaaoRFpZmmgN2boQ2YcNwJ765eeSWGdS0pYTylNSCQb3ZVioijm07U8bv_A_aem_UZaVK28b7z-3JC0rZblbTQ

Teilnahme- & Rahmenbedingungen auf einen Blick:
Die Bürgerstiftung Elmshorn stellt insgesamt 30.000 € zur Verfügung. Antragssteller müssen gemeinnützig sein und einen Freistellungsbescheid sowie eine Zuwendungsbescheinigungvorlegen. Falls dies nicht vorliegt, ist ein gemeinnütziger Träger (z. B.Schulverein) erforderlich. Der Sitz des Antragstellers muss in Elmshorn oder Umgebung sein. Die Bewerbung erfordert Angaben zu: Name, Kurzbeschreibung, Kontaktdaten, Vorhaben/Zielsetzung, Kosten & Dauer der Maßnahme, Finanzierungsplan. Die Aktion läuft 30.04.2025. Bereits laufend ab sofort beginnt die Beratung und Auswahl der ersten Projekte. Falls die gesamte Fördersumme vorzeitig ausgeschöpft wird, kann die Aktion früher beendet werden. Öffentliche Vorstellung: Empfänger und Projekte werden in den sozialen Medien präsentiert. Eine Einverständniserklärung der Antragsteller ist erforderlich. Keine Begründung für Ablehnungen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ablehnungenwerden nicht begründet, und es können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Missbrauchsprävention: Falls unberechtigte Anträge gestellt, falsche Angaben gemacht oder Mittelzweckfremd verwendet werden, behält sich die Bürgerstiftung Elmshorn vor, Zahlungen zu verweigern, zu kürzen oder bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.

U.a. die EN haben auch schon berichtet: GfG_EN_12-03-2025 Vielen Dank dafür.

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